In Wohnungen müssen Schlafräume
und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser
muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch
frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum
31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer
spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen
nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft
der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen,
es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.
März 2013 selbst übernommen.
Wir sind unabhängig von einzelnen Herstellern und können
Ihnen fast alle Fabrikate anbieten.
Unsere Mitarbeiter sind zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder
nach DIN 14676. Wir vertreiben nur zugelassene Rauchwarnmelder nach
DIN 14604 mit CE, VDS und Q.
Planung und Projektierung, sowie Montage und Wartung kommen bei
uns aus einer Hand. Ob kleine Lösung ohne Funkübertragung,
Funkvernetzung innerhalb einer Wohnung, oder eines Hauses, sowie
große Lösungen für komplette Wohnanlagen werden
von uns angeboten. Wir sind stets bemüht durch unseren Lagerbestand
an Rauchwarnmeldern immer zeitnah Ihre Anforderungen erfüllen
zu können.
Deshalb unterstützen und beraten wir sie gerne.
Bitte einfach per e-mail
Terminanfrage für Beratungsgespräch starten.
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